Vorschlagliste für Schöffen am Verwaltungsgericht München

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Durch ihre Beteiligung an Gerichtsverfahren soll eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Ihre Amtsperiode dauert fünf Jahre – die nächste umfasst die Jahre Anfang 2025 bis 2030. Laut §28 der Verwaltungsgerichtsordnung sollen die Landkreise Vorschlagslisten für die Wahl dieser ehrenamtlichen Verwaltungsrichter (Schöffen) erstellen. Für den Landkreis Landsberg werden daher 18 Personen bestimmt.

Nachdem das Landratsamt Landsberg einen Aufruf in der lokalen Presse gestartet hatte, meldeten sich 20 Personen, die sich für dieses Amt interessieren. Alle Bewerber*innen erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen. Sie haben auch schriftlich erklärt, dass sie willens und in der Lage sind, diese ehrenamtliche Tätigkeit in den Jahren 2025 bis 2030 wahrzunehmen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass unter den Bewerber*innen auch Personen sind, die schon Erfahrung auf diesem Sektor haben.

Nach dem kurzen Sachvortrag des Wahlleiters soll der Kreistag 18 von diesen 20 Bewerbern bestimmen. Die so zusammengestellte Liste wird dann an das Verwaltungsgericht weitergeleitet. Die geheime Wahl findet im Foyer des Sitzungssaals statt. Nach dem Abschluss des Wahlgangs werden die Stimmen ausgezählt und schließlich kurz vor Ende der Sitzung die 18 Kandidaten bekanntgegeben. Der Kreistag befürwortet die Liste einstimmig.

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