Der zum 1. Januar 2023 gegründete IT-Verbund des Landkreises Landsberg habe sich erfolgreich etabliert und wecke inzwischen auch außerhalb des Landkreises Interesse. Derzeit sei das Kommunalunternehmen jedoch auf die Betreuung von Klient*innen im Landkreis begrenzt. Um den Verbund auch für andere Landkreise und deren Kommunen verfügbar zu machen, werde eine Anpassung der Unternehmenssatzung vorgeschlagen.
Hinzu komme, dass der Kreisausschuss im September 2024 den Wunsch nach einer Besetzung des Verwaltungsrates äußerte. Im Moment ist das Gremium alleinig nur durch den Landrat. Die Verwaltung schlägt nun vor, zwei IT-Experten als sachverständige Dritte in einen neu zu gründenden Verwaltungsrat zu berufen, sowie die Oberbürgermeisterin von Landsberg am Lech – aufgrund der Schnittstellen im Bereich Smart City. Zudem sollen drei Kreistagsmitglieder, die Erfahrung in Informationstechnologie oder im kaufmännischen Bereich haben, ebenfalls hinzugezogen werden, um die politische Vertretung des Landkreises sicherzustellen.
Als Begründung gibt die Verwaltung an, dass in diesem Kommunalunternehmen die fachliche Ausrichtung entscheidend sei und nicht die politische – so etwa wie beim Vorstand der Sparkasse. Daher möchte man auch keine Vertretung ausschließlich nach Parteienproporz.
In der anschließenden Besprechung im Gremium meint u.a. Renate Standfest (Grüne), dass es gute Gründe gebe, warum warum der Verwaltungsrat paritätisch aufgebaut sein solle. So könne er z.B. wie beim Rechnungsprüfungsausschuss aus sieben Mitgliedern bestehen, damit die Größe überschaubar bleibe. Sie sehe des Weiteren genügend fachliche Kompetenz in den Fraktionen, um diese Funktion zu erfüllen. Sie spricht sich außerdem dagegen aus, dass der IT-Verbund außerhalb des Landkreises tätig werde.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass nicht überall Parität herrsche, so etwa beim Sparkassenvorstand oder im Verwaltungsrat des Klinikums. Jedoch nach längerer Diskussion und Kritik aus den verschiedensten Fraktionen wird das Vorhaben einstimmig vertagt. Kommentar v. Kilian Fitzpatrick (Kreisrat): Als Kommunalunternehmen ist der IT-Verbund zwar dem Kreistag Rechenschaft schuldig. Allerdings birgt die Auslagerung von Kompetenzen in ein solches „Tochterunternehmen“ auch die Gefahr, dass die Transparenz gegenüber den gewählten Vertreten deutlich eingeschränkt wird. Nur wenn eine Kontrolle durch den Kreistag in einem proportional entsprechend gebildeten Verwaltungsrat erfolgt, kann diese garantiert werden. Der von der Verwaltung vorgelegte Vorschlag stieß bei allen Beteiligten auf keine große Begeisterung und eine Entscheidung darüber wird vertagt. Auch an dieser Stelle gibt es wohl keine selbstverständlichen Mehrheiten mehr.