Kommunalunternehmen für den Hochbau

Schon letztes Jahr im September 2023 befasste sich der Kreisausschuss mit der Gründung eines Kommunalunternehmens (KU) für öffentliche Bauten. In der damaligen Sitzung wurde jedoch kein Beschluss gefasst.

Eine solches Unternehmen ist in der kommunalen Landschaft nicht ungewöhnlich. Es agiert extern und selbstständig, wird aber vom Landkreis Landsberg geführt. Das kann bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen Vorgänge vereinfachen: z.B. gelten dann andere vergaberechtliche Möglichkeiten bei der von der EU festgelegten Schwellenwert von 5,5 Mio. Euro. Auch bei bestimmten steuerrechtlichen Belangen kann das Vorteile bedeuten.

Nun schlägt die Verwaltung die Gründung der „Landkreis Entwicklungsgesellschaft Landsberg am Lech – KU“ vor. Dazu muss jedoch eine entsprechende Unternehmenssatzung erlassen werden, die die Verwaltungsstrukturen intern und gegenüber dem Landkreis Landsberg regelt.

Wie in den meisten solcher Unternehmen ist ein Verwaltungsrat das zentrale Organ – in diesem Falle mit 13 Mitgliedern geplant. Hierbei wird angeregt, ihn analog zum Kreisausschuss zu besetzen. Der geschäftsführende Vorstand des KU wird dann von diesem Gremium bestellt. Als Beispiel biete sich der Leiter der Landkreis-Hochbauverwaltung an. Die übrigen Mitarbeiter*innen sollen zunächst aus den Reihen der Landkreisverwaltung stammen. Jedoch müsse man die Entwicklung abwarten und gegebenenfalls externes Personal einstellen. Als Stammkapital sollen 200.000 Euro dienen, jedoch wird das KU durch den Landkreis Landsberg finanziert.

In der folgenden Diskussion möchte Renate Standfest (Grüne) wissen, ob bereits Erfahrungen gemacht wurden hinsichtlich der Bildung von Doppelstrukturen, da sich die Betätigungsfelder von KU und Landkreisverwaltung überschneiden. – Die Verwaltung erläutert, dass am Anfang ein wichtiger Synergieeffekt aus Mitarbeiter*innen des Landkreises bestehe. Im weiteren Verlauf könne man dann sehen, ob eigenes Personal eingestellt werden müsse.

Es stellt sich allerdings im Verlauf der Fragerunde heraus, dass unterschiedliche Versionen der Satzung bei den Kreisrät*innen und der Verwaltung im Umlauf sind – was ein detailliertes Arbeiten erschwert. Die aktuelle Version würde jedoch bis zur Kreistagssitzung, in der über das Vorhaben final abgestimmt wird, zur Verfügung gestellt.

Der Kreisausschuss empfiehlt dieses Vorhaben für den Kreistag mehrheitlich mit 8 zu 5 Stimmen.

Kommentar von Kilian Fitzpatrick, Kreisrat: Ein so genanntes Kommunalunternehmen, wie es hier zur Gründung vorgeschlagen wird, kann durchaus finanzielle Vorteile bringen und Baumaßnahmen beschleunigen. Gleichzeitig ist aber auch klar, dass der Kreistag als kontrollierendes Gremium damit Kompetenzen aus der Hand gibt. Auch wenn ein KU als „Tochtergesellschaft“ rechenschaftspflichtig ist, gibt es hier natürlich Einschränkungen was die Transparenz betrifft. Eine Lösung wäre durchaus wie vorgeschlagen, dass der Verwaltungsrat analog zu den Ausschüssen zusammengestellt wird und dem Parteienproporz entspricht. Diese Regelung müsste allerdings eindeutig in der Satzung des Unternehmens festgelegt werden.

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