Bericht aus dem Kreistag – Kreisausschusssitzung vom 14.02.2023

Wie bereits in der Kreistagssitzung vom Dezember 2022 mit knapper Mehrheit beschlossen, soll der Verwaltungsrat des Klinikums auf 20 Personen aufgestockt werden. Zwei Plätze für Sachverständige sind noch frei und sollen nun besetzt werden.

Der Verwaltungsrat des Klinikums Landsberg besteht in seiner neuen Zusammensetzung aus dem Vorsitzenden Landrat und 20 weiteren ordentlichen Mitgliedern. 14 davon sind dem Parteienproporz entsprechend Kreisrät*innen. Es wurde in der damaligen Sitzung jedoch beschlossen, dass drei zusätzliche stellvertretende Landrät*innen, sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Landsberg ebenfalls in diesem Gremium stimmberechtigt vertreten sind. Somit bleiben zwei Sitze übrig, die besetzt werden müssen. Die Satzung schreibt hierbei zwei externe Sachverständige vor, die „… über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen im Klinikwesen oder der Unternehmensführung, der Unternehmens- oder Projektfinanzierung oder über andere ergänzende Qualifikationen verfügen“. Über die Änderung der Satzung muss der Kreisausschuss in der Sitzung abstimmen. Die dafür notwendige Mehrheit wird im Gremium u.a. gegen die Stimmen der Grünen Fraktion erreicht.

Als Nächstes geht es um die Besetzung der verbleibenden Posten. Die Verwaltung schlägt nun Herrn Andreas Diem, stellvertretender Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft e. V. und Herrn Norbert Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Bochum vor.

In der anschließenden Diskussion weist Renate Standfest von der Fraktion der Grünen auf folgenden Sachverhalt hin: Monika Groner, Kreisrätin und Mitglied des Verwaltungsrates des Klinikums berichtete in der letzten öffentlichen Sitzung des Kreistages, dass genau dieser Rechtsanwalt Müller im Auftrag des Klinikums von ihr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt hatte. Auch beim Arbeitsgericht München habe dieser in einem Verfahren gegen einen Chefarzt das Klinikum vertreten. Standfests Meinung nach widerspreche das den allgemeinen Compliance-Richtlinien und könne zu Interessenkonflikten führen. Außerdem sei Herr Müller aus Bochum, was eine sehr lange Anfahrt zu den jeweiligen Sitzungen bedeute. Die Verwaltung erwidert u.a., Compliance-Bedenken können ausgeschlossen werden, da es sich um frühere Beauftragungen des Herrn Müller handle. Des Weiteren soll er seine Mandate dem Verwaltungsrat offenlegen. Er bekomme außerdem nur das normale Sitzungsgeld, was unter einem Betrag von 100 Euro läge.

In der folgenden Abstimmung kann die Verwaltung das Gremium jedoch nicht überzeugen, und so bekommt der Vorschlag mit 6 Ja- gegen 6 Nein-Stimmen keine Mehrheit. Alexander Herrmann von den Grünen regt an, getrennt über die beiden Personen abzustimmen. Im Anschluss findet die  Berufung von Herrn Diem in den Verwaltungsrat mit zwei Nein-Stimmen eine deutliche Mehrheit. Renate Standfest und Peter Friedl (Grüne) stimmen dagegen, weil sie grundsätzlich gegen die Erweiterung des Verwaltungsrats sind.

Kommentar: Die Berufung eines Anwaltes der Kanzlei in den Verwaltungsrat, die gleichzeitig rechtlich gegen einen Chefarzt und andere Angestellte sowie gegen ein Mitglied desselben Verwaltungsrats vorgeht, ist absolut untragbar. Letztlich dienen Compliance-Richtlinien dazu, Rechtssicherheit bei Entscheidungen zu garantieren oder auch die Reputation eines Unternehmens zu gewährleisten. Entsteht hier der Eindruck, dass es zu Interessenskonflikten kommen kann, dient das nicht dem Ansehen des Klinikums und kann gerade deswegen die rechtliche Autorität von Entscheidungen untergraben. Fast könnte man den Eindruck bekommen, dass nicht nur Mehrheiten im Verwaltungsrat durch die neu hinzukommenden Mitglieder gesichert werden müssen, sondern auch noch ein juristisches Drohszenario in diesem Gremium aufgebaut werden soll. Und dass es keinen fachlich versierten Rechtsanwalt aus Bayern für diese Themen geben soll, ist schwer vorstellbar. Bleibt zu hoffen, dass es einen besseren alternativen Vorschlag geben wird, der mehr Zustimmung findet.

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