Schöffenwahl

Schöffenwahl am Amtsgericht: Für die Ernennung von Schöffen für die nächste Wahlperiode soll der Kreistag sieben Vertrauenspersonen wählen.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht, die im Hauptverfahren von Strafprozessen mitwirken. Durch ihre Beteiligung in Gerichtsverfahren soll eine lebensnahe Rechtsprechung erreicht werden. Ihre Amtsperiode dauert fünf Jahre – die nächste umfasst die Jahre 2024 bis einschließlich 2028. Jede Gemeinde kann eine bestimmte Anzahl von Bürgern für dieses Amt vorschlagen. Aus diesem Grund kommt dementsprechend alle fünf Jahre ein Ausschuss zusammen, der die neuen Schöffen beruft. Dieser wiederum besteht aus dem Richter am Amtsgericht als Vorsitzender, dem Landrat als Verwaltungsbeamte, sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer*innen.

Die Vertrauenspersonen müssen im Amtsgerichtsbezirk wohnen und vom Kreistag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt werden. Um nun ein zeitaufwändiges Wahlverfahren zu vermeiden, sollen die jeweiligen Fraktionen ihren Wahlvorschlag einreichen. Berücksichtigt werden die Parteien nach dem Berechnungsverfahren von Sainte-Laguë/Schepers. Damit stehen z.B. den Grünen zwei Vertrauenspersonen zu.

Bis zur nächsten Kreistagssitzung sollen die jeweiligen Fraktionen ihre Vertrauenspersonen vorschlagen, damit diese anschließen in geheimer Wahl gewählt werden. Der Kreisausschuss befürwortet einstimmig diesen Vorschlag.

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